Die Norm DIN EN 81-73 legt besondere Maßnahmen und Sicherheitsregeln fest, um ein bestimmtes Verhalten der Aufzüge im Brandfall sicherzustellen.
Die Norm fordert für Personen- und Lastenaufzüge, mit Ausnahme von Feuerwehr- und Evakuierungsaufzügen, eine Rücksendeeinrichtung.
Der Aufzug muss durch Signale einer Brandmeldeanlage oder einer manuellen Rücksendeeinrichtung aus dem Normalbetrieb genommen werden.
Bei Betätigung wir der Aufzug in die Brandfallhaltestelle gefahren und verbleibt dort mit geöffneten Türen, bis zur Rückstellung.
Die Platzierung erfolgt in der Hauptbestimmungsebene (meist Erdgeschoss) oder an zentraler Stelle (z.B. Hausmeister, Empfang oder Centermanagement) und muss vor Missbrauch gesichert sein.
Die Aufschaltung auf die Aufzugssteuerung erfolgt über potentialfreie Kontakte.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie ein entsprechendes Angebot wünschen.

Unter nachfolgendem Link steht Ihnen der Text als PDF Datei zum Download zur Verfügung:
Rücksendeeinrichtung RT-LSC-RS