Wieso braucht man LSC?
Bisher wurden Aufzugschächte mit Permanentöffnungen im Schachtkopf versehen, um den Aufzugsschacht mit Frischluft zu versorgen und im Brandfall einen ungehinderten Austritt von Brandrauch sicher zu stellen. Diese Permanentöffnungen stellen eine Lücke in der Gebäudewärmedämmung dar. Die Folge: aufsteigende Luft im Schacht, verursacht durch thermische Effekte (Kamineffekt), zieht die warme Luft des Gebäudes durch die Fugen der Schachttüren aus den Etagen und Räumen in den Schacht und entweicht letztlich über die Öffnung im Schachtkopf ungehindert nach außen. LSC vermeidet unnötige Energieverluste, da eine permanente Öffnung im Schachtkopfbereich vermieden und somit eine unkontrollierte Entlüftung des Gebäudes unterbunden wird. Die Energieeinsparverordnung EnEV fordert, dass alle wärmeübertragenden Gebäudeumfassungsflächen so auszuführen sind, dass sie entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind und keine Energie über Wärmebrücken verloren geht.
Warum LSC von D+H?
D+H bietet mit LSC ein System zur Entrauchung und Belüftung von Aufzugsschächten als Komplettsystem aus einer Hand.
Service & Wartung
Welche Vorteile bietet LSC ?
Niedrige Wärmeenergiekosten
Der anhaltend hohe Ölpreis sowie generell steigende Energiekosten zwingen Betreiber und Nutzer zum Umdenken. Das D+H System LSC vermeidet unnötige Energieverluste, da eine permanente Öffnung im Schachtkopfbereich vermieden und somit eine unkontrollierte Entlüftung des Gebäudes unterbunden wird. Das Ergebnis: Die Betriebskosten des Gebäudes werden spürbar reduziert.
Besserer Gebäude-Energiepass
Die optimierte Wärmedämmung führt zu besseren Werten im Gebäude- Energiepass, der ab 2006 sukzessiv für alle Gebäude erstellt wird. Das wirk sich positiv auf das Image des Gebäudes aus. Hieraus resultiert eine
bessere Vermietbarkeit, nicht zuletzt durch die geringeren Nebenkosten. Dies wiederum hat einen positiven Einfluss auf den Gebäudewert.
Weniger Zugluft im Treppenhaus
Die geschlossenen Rauchabzugsöffnungen verringern den Luftzug im Treppenhaus und steigern dadurch die thermische Behaglichkeit für die Nutzer. Zusätzlich werden eventuelle Pfeifgeräusche, verursacht durch die zu hohe Luftströmung, vermieden.
Rechtliche Aspekte
Energieeinsparverordnung (EnEV)Abschnitt 2, § 5 Dichtheit, Mindestluftwechsel
(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. (Vermeidung von Wärmebrücken) Landesbauordnungen (LBO) z.B. Landesbauordnung Hamburg – § 35 Aufzüge
(5) Der Fahrschacht muss zu lüften und mit Rauchabzugseinrichtungen versehen sein. (…) Aufzugsrichtlinie 95/16 der EG DIN VDI 6017 Verhalten von Aufzügen im Brandfall Betriebssicherheitsverordnung EU Richtlinie DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden