Hausalarm- / Brandmeldeanlagen (HAA) sind sicherheitstechnische Einrichtungen zum Schutz vor Gefahren, vorwiegend im Brandfall aber zunehmend auch im sogenannten „Panik- oder Amokfall“.
Daher sollten Hausalarm- / Brandmeldeanlagen unbedingt Bestandteil des gesamten Sicherungskonzeptes für den Personenschutz in Gebäuden sein.
Bei öffentlichen Einrichtungen werden Hausalarm- / Brandmeldeanlagen mittlerweile fast ausnahmslos als Mindestausstattung baurechtlich gefordert.
Hausalarm- / Brandmeldeanlagen dienen den primären Schutzzielen:
- Schutz und Rettung von Menschenleben
- Schutz und Rettung von Sachwerten
- Schutz der Umwelt
Weitere Schutzziele sind in den Landesbauordnungen definiert.
Hausalarm- / Brandmeldeanlagen entsprechen in Funktion und Aufbau den Brandmeldeanlagen (BMA). Im Prinzip handelt es sich um Brandmeldeanlagen ohne direkte Feuerwehr-Aufschaltung (kein direkter, automatischer Ruf der Feuerwehr).
Daher der Begriff Hausalarm, da sich die Alarmierung im Brand-, Panik-, Amokfall vorerst nur auf das betreffende Objekt beschränkt.
Bei Planung, Aufbau und Betrieb von Hausalarm- / Brandmeldeanlagen müssen prinzipiel die anerkannten Regeln der Technik für Brandmeldeanlagen angewendet werden.
Es müssen an Hausalarm- / Brandmeldeanlagen hinsichtlich Wirksamkeit, Betriebssicherheit und Verfügbarkeit die gleichen Anforderungen wie an Brandmeldeanlagen gestellt werden.
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