Hausalarm- / Brandmeldeanlagen (HAA) sind sicherheitstechnische Einrichtungen zum Schutz vor Gefahren, vorwiegend im Brandfall aber zunehmend auch im sogenannten „Panik- oder Amokfall“.

Daher sollten Hausalarm- / Brandmeldeanlagen unbedingt Bestandteil des gesamten Sicherungskonzeptes für den Personenschutz in Gebäuden sein.

Bei öffentlichen Einrichtungen werden Hausalarm- / Brandmeldeanlagen mittlerweile fast ausnahmslos als Mindestausstattung baurechtlich gefordert.

Hausalarm- / Brandmeldeanlagen dienen den primären Schutzzielen:

  • Schutz und Rettung von Menschenleben
  • Schutz und Rettung von Sachwerten
  • Schutz der Umwelt

Weitere Schutzziele sind in den Landesbauordnungen definiert.

Hausalarm- / Brandmeldeanlagen entsprechen in Funktion und Aufbau den Brandmeldeanlagen (BMA). Im Prinzip handelt es sich um Brandmeldeanlagen ohne direkte Feuerwehr-Aufschaltung (kein direkter, automatischer Ruf der Feuerwehr).

Daher der Begriff Hausalarm, da sich die Alarmierung im Brand-, Panik-, Amokfall vorerst nur auf das betreffende Objekt beschränkt.

Bei Planung, Aufbau und Betrieb von Hausalarm- / Brandmeldeanlagen müssen prinzipiel die anerkannten Regeln der Technik für Brandmeldeanlagen angewendet werden.

Es müssen an Hausalarm- / Brandmeldeanlagen hinsichtlich Wirksamkeit, Betriebssicherheit und Verfügbarkeit die gleichen Anforderungen wie an Brandmeldeanlagen gestellt werden.

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.